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   BFH, 21.07.1972 - III R 147/71   

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https://dejure.org/1972,922
BFH, 21.07.1972 - III R 147/71 (https://dejure.org/1972,922)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1972 - III R 147/71 (https://dejure.org/1972,922)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1972 - III R 147/71 (https://dejure.org/1972,922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Kapitalgesellschaft - Zahlung von Tantiemen - Vorstandsmitglieder - Leitende Angestellte - Würdigung der Geschäftslage - Würdigung von Leistungen - Ermessen der Gesellschafterversammlung - Ermessen des Vorstandes - Berechnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 551
  • BStBl II 1972, 872
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.06.1970 - III R 98/69

    Tantiemen - Gratifikationen - Gewinnabhängige Ansprüche - Bilanzaufstellung -

    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 147/71
    Er hat in dem Urteil III R 98/69 vom 26. Juni 1970 (BFH 99, 547, BStBl II 1970, 735) entschieden, daß gewinnabhängige Ansprüche auf Tantieme dem Grunde nach nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens entstehen und daß dies in der Regel auch für den Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer AG auf Gratifikationen gelte, deren Höhe der Aufsichtsrat unter Beachtung des § 77 AktG 1937 nach eigenem Ermessen jährlich neu festsetze.

    Der Anspruch der Vorstandsmitglieder und der übrigen leitenden Angestellten auf Tantieme ist danach nicht nur wie im Falle des Urteils III R 98/69 (a. a. O.), gewinnabhängig.

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auf diesen Fall die in diesem Urteil entwickelten Grundsätze anzuwenden sind, weil nach den getroffenen Vereinbarungen das Ermessen des Organs der AG nicht so stark eingeschränkt ist wie im Fall des Urteils III R 98/69 (a. a. O.).

  • BFH, 10.05.1968 - III R 112/67

    Tantiemeanspruch - Gewinnabhängigkeit - Ausschüttung in Mindesthöhe -

    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 147/71
    In dem Urteil III R 112/67 vom 10. Mai 1968 (BFH 93, 11, BStBl II 1968, 703) hat der Senat entschieden, daß ein Tantiemeanspruch, der nicht nur gewinnabhängig ist, sondern auch davon abhängt, daß der Gewinn ganz oder teilweise oder in bestimmter Mindesthöhe ausgeschüttet wird, am Bewertungsstichtag, an dem der Beschluß der Hauptversammlung über die Gewinnverteilung noch nicht vorliegt, aufschiebend bedingt und deshalb nach § 4 BewG nicht anzusetzen ist.

    Andererseits ist er aber auch nicht wie im Fall des Urteils III R 112/67 (a. a. O.) außer von der Erzielung von Gewinnen auch noch von einer Gewinnausschüttung abhängig.

  • BFH, 23.04.1992 - II R 40/88

    Berücksichtigung von im voraus beschlossener Gewinnausschützung bei

    Dasselbe gilt für gewinnabhängige Ansprüche auf Tantiemen, Gratifikationen usw. Auch sie entstehen dem Grunde nach nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (BFH-Urteile vom 21. Juli 1972 III R 147/71, BFHE 106, 551, BStBl II 1972, 872, und vom 26. Juni 1970 III R 98/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • BFH, 28.10.1983 - III R 129/79

    Pensionsanwartschaft - Rückstellungen

    Er hat deshalb für die Bestimmung der Höhe des auf die Jahresrente anzuwendenden Vervielfältigers entsprechend dem Wortsinn des § 104 BewG ausschließlich auf die Versorgungszusage abgestellt und eine Prüfung abgelehnt, ob und inwieweit aufgrund einer Zusage unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Erwägungen eine Belastung in Höhe des sich so ergebenden Schuldbetrags besteht (vgl. Urteile vom 21. Juli 1972 III R 147/71, BFHE 106, 551, BStBl II 1972, 872; vom 18. Mai 1973 III R 73-75/72, BFHE 109, 373, BStBl II 1973, 676).
  • BFH, 18.05.1973 - III R 75/72

    Indirekte Rentenzusage - Rente - Kapitalbetrag - Schuldabzug - Zusageempfänger -

    Er hat deshalb für die Bestimmung der Höhe des auf die Jahresrente anzuwendenden Vervielfachers entsprechend dem Wortsinn des § 104 BewG 1965 ausschließlich auf die Versorgungszusage abgestellt und eine Prüfung abgelehnt, ob und inwieweit auf Grund dieser Zusage unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Erwägungen eine Belastung in Höhe des sich so ergebenden Schuldbetrags besteht (vgl. BHF-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 147/71 , BFHE 106, 551 , BStBl II 1972, 872 , für die Anwartschaften auf Waisenrenten).
  • BFH, 18.05.1973 - III R 73/72

    Indirekte Rentenzusage - Rente - Kapitalbetrag - Schuldabzug - Zusageempfänger -

    Er hat deshalb für die Bestimmung der Höhe des auf die Jahresrente anzuwendenden Vervielfachers entsprechend dem Wortsinn des § 104 BewG 1965 ausschließlich auf die Versorgungszusage abgestellt und eine Prüfung abgelehnt, ob und inwieweit auf Grund dieser Zusage unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Erwägungen eine Belastung in Höhe des sich so ergebenden Schuldbetrags besteht (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 147/71, BFHE 106, 551, BStBl II 1972, 872, für die Anwartschaften auf Waisenrenten).
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